ELENA wer oder was ist das

Details zu ELENA

In unseren Rechtssprechstunden taucht immer öfter die Frage auf wer ist ELENA? Ist Sie ein Waschweib, Zicke oder eine Partnervermitlung auf der Lohnabrechnung? Die fragen unserer Mitglieder am Telefon und in den Sprechstunden sind berechtigt.

  • In Einer Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag der Sage Software GmbH hat ergeben, dass 40 Prozent der Befragten das ELENA zugrunde liegende Gesetz nicht kennen.
  • 56 Prozent gaben an, nicht von ihrem Arbeitgeber über die Weitergabe ihrer Lohn- und Gehalts¬daten informiert worden zu sein. Es reicht nicht alleine aus denn Hinweis nur auf die Lohnabrechnung zu schreiben sondern es besteht die Pflicht der Aufklärung welche Personenbezogenen Daten übermitelt werden.

Der Elektronische Einkommensnachweis (ELENA) soll die Wirtschaft entlasten und bis 2012 die alten aufwendigen Verfahren ablösen. Bis 2012 haben die Betriebe Doppelte Arbeit mit ELENA, sie müssen die Unterlagen schriftlich und zusätzlich elektronisch einreichen was den Aufwand erheblich steigert.

In dem Datensatz werden nicht nur Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer Adresse etc. erfragt, sondern auch Fehlzeiten, Abmahnungen und mögliches “Fehlverhalten”, Teilnahme an Streiks usw….. abgefragt und müssen zwingend abgegeben werden.

Als Begründung wird angegeben, diese Angaben wären für eine Entscheidung über eventuelle Sperrzeiten nötig bei Arbeitslosigkeit. Bei korrekter Datenerfassung vorausgesetzt müsste es möglich sein einen Rentenantrag per Mausklick zu stellen.

Viele der Daten werde zwar heute schon erfasst und schriftlich (und) zum teil elektronisch übermittelt, viele Datenschutzrechtlich bedenkliche Daten aber eben nicht. Diese Daten haben mit der ausgeübten tätigkeit nichts zu tun. In einem Schriftlichen Verfahren z.B. hätte man die Möglichkeit zu widersprechen, ähnlich wie z.b. bei einem falschen Arbeitszeugnis oder eine zu Unrecht ausgesprochene Abmahnung kann man bei ELENA den Mangel noch korrigieren. Eine Einsicht oder ein Wiederspruchsverfahren für den Elektronischen weg wie ihn uns ELENA aufgibt “ist ausgeschlossen”!

Sollte Mann oder Frau in die Missliche Lage kommen ab 2012 z.B. arbeitslos zu werden, so benötigt er eine Singnaturkarte damit die Behörde die Daten abrufen kann. Geklärt ist noch nicht wer die Signaturkarte zahlt. Es wird dann wohl beim Antragsteller hängen bleiben.

Wer ist ELENA den nun?

ELENA ist eine knallharte ZICKE mit der Tendenz eines quaselnden Waschweibes, daß bei Behörden zu Plaudern gedenkt ob wahr oder falsch. Ein schönes Mädchen ist sie wohl nur für den Personenkreis der sich Gewerbsmäßig mit Datendiebstahl befasst und diese Daten in falscher Hand zu legen vermag.
Mit diesen Daten in falscher Hand und der Vorratsdatenspeicherung fängt das Unwohlsein an. Auch wenn alles mit der Hartz Kommission 2002 und der Job Card begonnen hat und die Revolution am Job Markt bringen sollte, bleibt eine Verfassungsbeschwerde übrig.

Der Betriebsrat sollte sich der Problematik annehmen!

Der Betriebsrat kann in jedem Falle im Rahmen seiner allgemeinen Aufgaben tätig werden. Denn nach § 80Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz hat er darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze eingehalten werden. Auch hier gilt: Hast du keinen Betriebsrat wähle dir einen. Unsere Büros helfen weiter!

Olaf Damerow